Vergütung …
Gesetzliche Krankenkassen
Die Hebammenhilfe wird in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und wird auch direkt mit diesen durch die Hebamme abgerechnet. Deine Unterschrift auf dem Versichertenbogen quittiert jede einzelne erbrachte Leistung und dient der Hebamme als Nachweis.
Private Krankenkasse
Bei privaten Krankenkassen variieren die Leistungskataloge und deren Kostenübernahmen je nach Vertragsbedingungen enorm. Bitte informiere Dich VOR der Inanspruchnahme einer Hebammenleistung, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche nicht.
Die Rechnung über erbrachte Leistungen mit einem Zahlungsziel von max. 30 Tagen wird an Dich adressiert und muss unabhängig von der Bearbeitungszeit der Krankenkasse innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen werden.
Selbstzahler
Bist Du Selbstzahler, weil Du nicht über einen entsprechend ausreichend hohen Versicherungsschutz verfügst oder Leistungen in Anspruch nimmst, die nicht in der Hebammengebührenordnung vereinbart sind (im letzteren Fall wird die Hebamme dich vorher darüber informieren), muss die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist von max. 30 Tagen vollständig gezahlt werden.
Wegegelder
Krankenkassen übernehmen die Wegegelder in der Regel nur dann, wenn der Radius von 20km von der Hebamme zur Betreuten nicht überschritten wird. Solltest Du innerhalb der Betreuung ausserhalb dieses Betreuungsradius ziehen und die Betreuung durch die Hebamme fortgeführt werden, ist damit zu rechnen, dass die Krankenkasse die Bezahlung der Wegegelder ganz oder teilweise ablehnt und privat beglichen werden muss. Um dies zu umgehen, können Besuche in Schwangerschaft und Wochenbett- und Stillzeit auch in der Praxis vereinbart werden.
Kurse
Ob Kurse von den Krankenkassen übernommen werden, hängt sowohl von der Kursart, der Qualifizierung des Kursleiters, als auch von der Versicherungsform ab. Bitte informiere Dich VOR der verbindlichen Anmeldung eigenverantwortlich bei deiner Krankenkassen über eine mögliche Kostenübernahme.
Manche Krankenkassen verfügen mittels eines Bonusprogrammes über Prämien, die für Selbstzahler-Kurse eingetauscht werden können. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfrage dies bitte selbstständig bei deiner Krankenkasse.
Partnergebühr
Die Partnergebühr für Geburtsvorbereitungskurse kann ebenfalls ganz oder teilweise unter bestimmten Umständen von den Krankenkassen zurückgefordert werden. Ob die Krankenkasse sich hieran beteiligt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfrage bitte ebenfalls selbstständig bei deiner Krankenkasse.
Rufbereitschaftspauschalen
Wird eine individuelle Rufbereitschaft vereinbart, so umfasst diese den Zeitraum 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 24 Stunden nach der Geburt. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an einer Rufbereitschaft zur Geburt bis zu einer Höhe von 250€. In erster Linie ist die Rufbereitschaftspauschale aber eine private Erbringungsleistung gleich ob und in welcher Höhe sich die Krankenkasse daran beteiligt.