• Fortbildung

    für Hebammen

Netzwerke schaffen

Seit 2002 besteht für Hebammen die Pflicht der Fortbildung. Die rechtliche Grundlage bildet § 7 HebBO NRW, der die Fortbildungspflicht für alle Hebammen regelt, sowie der Vergütungsvertrag der Krankenkasse. Hebammen und Entbindungspfleger haben sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren fortzubilden und müssen der zuständigen Behörde mindestens 60 Unterrichtsstunden nachweisen. Die 60 Unterrichtsstunden sind aufgegliedert in

20 Stunden Notfallmanagment
30 Stunden berufsaufgaben-bezogene Kenntnisse (Fach-/Methodenkompetenz)
10 Stunden zur freien Wahl

Die Hebammenpraxis Landwunder möchte Netzwerke schaffen, indem sie einen Ort anbietet, an dem ein einander Kennenlernen mit fachlichem Wissen durch hiesige Dozenten kombiniert und erfüllt wird. Hebammen rund um Krefeld können sich in der nahgelegenen Hebammenpraxis Landwunder fortbilden – ohne eine weite Anreise einplanen und für den Tag Vertretungen organisieren zu müssen.

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Fortbildungen ab Mitte 2023

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Fortbildungen ab Mitte 2023

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Fortbildungen ab Mitte 2023

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Fortbildungen ab Mitte 2023